ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
SYNAXX electrics e.U.
Stand: 08/2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Planungen, Montagen, Service- und Wartungsarbeiten der SYNAXX electrics e.U., Geschäftsführer Alexander Sawyer, gegenüber Privatpersonen (B2C) sowie Unternehmern (B2B), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
1.2
Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen in folgenden Bereichen:
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Elektrotechnik
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Smart Home und Gebäudeautomation
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Beleuchtungs- und LED-Technik
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Photovoltaikanlagen
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Batteriespeichersysteme
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Wallboxen und Ladeinfrastruktur
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Backup- und Notstromlösungen
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Wartungs- und Serviceleistungen
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Außenanlagen sowie einfache Pflege-, Vorbereitungs- und Erhaltungsarbeiten im Rahmen der gewerberechtlichen Befugnisse
1.3
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn diese von SYNAXX electrics e.U. ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
1.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SYNAXX electrics e.U. oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.3
Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch SYNAXX electrics e.U.
2.4
Technische Änderungen, Verbesserungen oder Anpassungen bleiben vorbehalten, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind und den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigen.
§ 3 Angebote und Kostenvoranschläge
3.1
Sämtliche Angebote von SYNAXX electrics e.U. erfolgen unverbindlich und freibleibend.
3.2
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.3
Ergeben sich während der Ausführung unvorhersehbare technische oder wirtschaftliche Umstände, die eine Änderung des Leistungsumfangs erforderlich machen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
3.4
Zusätzliche Leistungen, die vom ursprünglichen Angebot nicht umfasst sind und vom Auftraggeber beauftragt werden, werden gesondert verrechnet.
§ 4 Leistungsumfang und Leistungserbringung
4.1
Der Umfang der von SYNAXX electrics e.U. zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie allfälligen schriftlichen Zusatzvereinbarungen.
4.2
SYNAXX electrics e.U. erbringt sämtliche Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den einschlägigen technischen Normen und Vorschriften.
4.3
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bei Arbeiten an bestehenden Anlagen oder baulichen Gegebenheiten unvorhersehbare technische oder konstruktive Umstände auftreten können. Sollten dadurch zusätzliche Leistungen erforderlich werden, werden diese nach vorheriger Abstimmung gesondert verrechnet.
4.4
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst der Leistungsumfang keine baulichen Nebenarbeiten, Malerarbeiten, Verputzarbeiten oder sonstige Leistungen anderer Gewerke.
4.5
SYNAXX electrics e.U. ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen heranzuziehen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Pläne, Genehmigungen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
5.2
Der Auftraggeber gewährleistet den ungehinderten und sicheren Zugang zu den Arbeitsbereichen während der vereinbarten Arbeitszeiten.
5.3
Erforderliche Strom-, Wasser- sowie sonstige Medienanschlüsse sind vom Auftraggeber unentgeltlich bereitzustellen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
5.4
Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von SYNAXX electrics e.U. Daraus resultierende Mehrkosten können gesondert verrechnet werden.
§ 6 Termine und Ausführung
6.1
Vereinbarte Ausführungs- oder Fertigstellungstermine gelten grundsätzlich als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert wurden.
6.2
SYNAXX electrics e.U. bemüht sich um die Einhaltung vereinbarter Termine. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Lieferengpässen, Materialknappheit, Witterungseinflüssen, Ausfällen von Zulieferern oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen begründen keinen Verzug.
6.3
Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend.
6.4
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Leistungen nach deren Fertigstellung zeitnah abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen, die eine Nutzung erheblich beeinträchtigen.
§ 7 Preise
7.1
Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Euro.
7.2
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich sämtliche Preisangaben zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3
Leistungen, Lieferungen oder Zusatzarbeiten, die nach Vertragsabschluss auf Wunsch des Auftraggebers oder aufgrund unvorhersehbarer technischer Gegebenheiten erforderlich werden, werden gesondert verrechnet.
7.4
SYNAXX electrics e.U. ist berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt oder nach gesonderter Vereinbarung zu legen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
8.1
Rechnungen von SYNAXX electrics e.U. sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.2
SYNAXX electrics e.U. ist berechtigt, entsprechend dem Projektfortschritt oder nach gesonderter Vereinbarung Teilrechnungen zu legen. Teilrechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen.
8.3
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus ist SYNAXX electrics e.U. berechtigt, notwendige Mahn- und Inkassokosten im gesetzlich zulässigen Umfang geltend zu machen.
8.4
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel oder Gegenforderungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, sofern diese nicht rechtskräftig festgestellt oder von SYNAXX electrics e.U. ausdrücklich anerkannt wurden.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1
Sämtliche von SYNAXX electrics e.U. gelieferten Waren, Geräte, Materialien und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von SYNAXX electrics e.U.
9.2
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und bis zur vollständigen Bezahlung weder zu verpfänden noch zur Sicherheit an Dritte zu übertragen.
9.3
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SYNAXX electrics e.U. berechtigt, nach vorheriger Aufforderung die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zurückzufordern, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 10 Gewährleistung
10.1
Für die von SYNAXX electrics e.U. erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
10.2
Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber nach Möglichkeit unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich bekannt zu geben.
10.3
SYNAXX electrics e.U. ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, zunächst Verbesserung oder Austausch vorzunehmen, bevor weitere Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
10.4
Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die von SYNAXX electrics e.U. erbrachten Leistungen und Lieferungen. Für Schäden oder Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Veränderungen, Eingriffe Dritter, fehlende Wartung, gewöhnliche Abnutzung oder äußere Einflüsse zurückzuführen sind, besteht keine Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig.
10.5
Für vom Auftraggeber bereitgestellte Produkte, Geräte oder Materialien übernimmt SYNAXX electrics e.U. keine Gewährleistung hinsichtlich deren Beschaffenheit oder Funktionsfähigkeit. Die Gewährleistung beschränkt sich in diesen Fällen ausschließlich auf die fachgerechte Ausführung der eigenen Leistungen.
§ 11 Haftung
11.1
SYNAXX electrics e.U. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
11.2
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SYNAXX electrics e.U. ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur für Schäden, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist.
11.3
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder sonstige Vermögensschäden besteht nur, soweit dies gesetzlich vorgesehen oder ausdrücklich vereinbart ist.
11.4
Die Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, Naturereignisse oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 12 Rücktritt und Stornierung
12.1
Der Auftraggeber ist berechtigt, vor Beginn der Leistungserbringung vom Vertrag zurückzutreten. Bereits entstandene und nachweisbare Aufwendungen sowie bis dahin erbrachte Leistungen sind von ihm zu ersetzen.
12.2
Erfolgt eine Stornierung nach Beginn der Leistungserbringung, ist SYNAXX electrics e.U. berechtigt, sämtliche bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Leistungen sowie bereits bestellte oder speziell angefertigte Materialien in Rechnung zu stellen.
12.3
Gesetzlich zwingende Rücktrittsrechte, insbesondere jene nach dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), bleiben unberührt.
§ 13 Wartungs- und Serviceleistungen
13.1
SYNAXX electrics e.U. bietet auf Wunsch Wartungs-, Service- und Instandhaltungsleistungen an.
13.2
Art, Umfang, Intervalle und Vergütung von Wartungs- oder Serviceleistungen ergeben sich ausschließlich aus einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
13.3
Ohne ausdrückliche Wartungsvereinbarung besteht keine Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung oder Instandhaltung der errichteten Anlagen.
§ 14 Datenschutz
14.1
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
14.2
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von SYNAXX electrics e.U. zu entnehmen.
§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.1
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
15.2
Für Streitigkeiten mit Unternehmern gilt – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von SYNAXX electrics e.U. als vereinbart.
15.3
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Hinweis: Hier sollten wir nach der Prüfung noch das tatsächlich zuständige Gericht am Firmensitz (z. B. das sachlich zuständige Bezirks- oder Landesgericht) konkret eintragen.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
16.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16.3
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab ihrer Veröffentlichung und ersetzen sämtliche früheren Fassungen.

